Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2023
1. Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer alle Vertraege zwischen dem Nutzer und dem Betreiber der Solaryacht „LakeView“ hinsichtlich der Nutzung der Yacht fuer Veranstaltungen, einschliesslich, aber nicht beschraenkt auf, Bootsvermietung, Catering und andere angebotene Dienstleistungen.
2. Buchung und Zahlungsbedingungen
2.1. Die Buchung wird mit der Bestaetigung durch den Betreiber verbindlich.
2.2. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist innerhalb der in der Buchungsbestaetigung genannten Frist zu leisten.
2.3. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind in der Buchungsbestaetigung angegeben. Bei Nichtzahlung innerhalb der festgelegten Frist behaelt sich der Betreiber das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
3. Stornierungsbedingungen
3.1. Stornierungen muessen schriftlich erfolgen.
3.2. Bei Stornierungen bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird keine Gebuehr erhoben.
3.3. Bei Stornierungen zwischen vier und zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird eine Gebuehr in Hoehe von 50% des Buchungspreises erhoben.
3.4. Bei Stornierungen, die weniger als zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, wird der volle Buchungspreis faellig.
3.5. Im Falle einer Stornierung durch den Betreiber aufgrund unvorhersehbarer Umstaende, einschliesslich schlechtem Wetter oder technischen Problemen mit dem Boot, wird eine vollstaendige Rueckerstattung gewaehrt.
4. Wetterbedingungen und Sicherheit
4.1. Bei unvorhersehbaren Wetterbedingungen, insbesondere bei starkem Wind, behaelt sich der Betreiber das Recht vor, den geplanten Ablauf der Veranstaltung zu aendern. In diesem Fall wird die Veranstaltung am Steg durchgefuehrt und nicht abgesagt.
4.2. Die Sicherheit der Gaeste hat oberste Prioritaet. Alle Gaeste sind verpflichtet, den Anweisungen des Captains und der Crew zu folgen. Insbesondere ist das Schwimmen nur nach ausdruecklicher Erlaubnis des Captains gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird die Kaution einbehalten.
4.3. Gaeste sind fuer ihre eigene Sicherheit verantwortlich, wenn sie ausserhalb des Bootes schwimmen, und sollten geeignete Schwimmhilfen tragen.
4.4. Fuer die Sicherheit von Kindern an Bord der Solaryacht „LakeView“ sind die Eltern oder Begleitpersonen verantwortlich. Kinder muessen jederzeit Schwimmwesten tragen, wenn sie sich auf dem Boot oder im Wasser befinden. Die Schwimmwesten muessen von den Eltern oder Begleitpersonen mitgebracht werden.
5. Nutzung der Einrichtungen
5.1. Die Toiletten an Bord duerfen ausschliesslich fuer die Entsorgung von Toilettenpapier und menschlichen Ausscheidungen genutzt werden. Bei Verstopfung durch unsachgemaesse Nutzung, insbesondere durch das Entsorgen von Damenhygieneprodukten, wird die Kaution einbehalten.
5.2. Die Solaryacht „LakeView“ verfuegt ueber eine begrenzte Menge an Frischwasser (500 Liter). Gaeste sind angehalten, sparsam damit umzugehen. Bei uebermaessigem Verbrauch kann die Toilettenspuelung nicht mehr genutzt werden. Es erfolgt keine Preisminderung, wenn das Frischwasser aufgebraucht ist.
5.3. Gaeste sind fuer die Reinigung der von ihnen genutzten Einrichtungen verantwortlich und haften fuer Schaeden an den Einrichtungen.
6. Haftung
6.1. Der Betreiber haftet nicht fuer den Verlust oder die Beschaedigung von persoenlichem Eigentum der Gaeste waehrend der Nutzung der Yacht, es sei denn, der Verlust oder die Beschaedigung ist auf ein vorsaetzliches oder grob fahrlaessiges Verhalten des Betreibers oder seiner Mitarbeiter zurueckzufuehren.
6.2. Fuer jegliche Schaeden, die von den Gaesten verursacht werden, ist die buchende Person oder Firma verantwortlich.
6.3. Gaeste sind fuer ihre eigenen persoenlichen Gegenstaende verantwortlich und der Betreiber haftet nicht fuer den Verlust oder Diebstahl von persoenlichen Gegenstaenden.
7. Datenschutz und Recht an Bild und Video
7.1. Der Betreiber respektiert die Privatsphaere aller Gaeste und verpflichtet sich, alle persoenlichen Daten gemaess den geltenden Datenschutzgesetzen zu schuetzen.
7.2. An Bord der Solaryacht „LakeView“ sind Kameras installiert. Mit der Buchung erklaeren sich die Gaeste damit einverstanden, dass sie waehrend der Veranstaltung aufgenommen werden koennen.
7.3. Die Gaeste erklaeren sich ausserdem damit einverstanden, dass waehrend der Veranstaltung erstellte Aufnahmen fuer Werbezwecke und auf Social-Media-Plattformen verwendet werden duerfen.
7.4. Gaeste haben das Recht, der Verwendung ihrer Bilder fuer Werbezwecke zu widersprechen und muessen den Betreiber darueber informieren, wenn sie dieses Recht ausueben moechten.
8. Aenderungen
Der Betreiber behaelt sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu aendern. Die Gaeste werden ueber solche Aenderungen informiert und durch die Fortsetzung der Nutzung der Dienstleistungen nach einer Aenderung der AGB geben sie ihre Zustimmung zu den geaenderten AGB.
9. Verhaltensregeln an Bord
9.1. Das Rauchen ist nur in den dafuer vorgesehenen Aussenbereichen gestattet.
9.2. Gaeste duerfen keine eigenen Getraenke mitbringen, es sei denn, dies wurde vorher ausdruecklich vereinbart.
9.3. An Bord der Solaryacht „LakeView“ ist das Tragen von Schuhen nicht gestattet.
9.4. Gaeste sind fuer die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich, einschliesslich der Alkohol- und Drogengesetze.
10. Haustiere
10.1. Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Betreibers an Bord erlaubt.
10.2. Gaeste sind fuer alle Schaeden verantwortlich, die durch ihre Haustiere verursacht werden, und muessen sicherstellen, dass ihre Haustiere zu jeder Zeit unter Kontrolle sind.
11. Haftungsausschluss
11.1. Die Teilnahme an Veranstaltungen an Bord der Solaryacht „LakeView“ und die Nutzung ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko der Gaeste. Der Betreiber haftet nicht fuer Verletzungen oder Schaeden, die Gaeste waehrend der Nutzung der Yacht oder beim Schwimmen erleiden, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlaessigkeit oder vorsaetzliches Fehlverhalten des Betreibers oder seiner Mitarbeiter zurueckzufuehren.
11.2. Gaeste bestaetigen durch die Buchung der Dienstleistungen, dass sie den Haftungsausschluss gelesen und verstanden haben und dass sie ihn akzeptieren.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen nicht beruehrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchfuehrbaren Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich moeglich, dem am naechsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gewollt haetten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder der spaeteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht haetten.